Das KI-Unternehmen Anthropic will seinen sieben Gründern vor dem geplanten Börsengang eine Sonderaktienklasse mit gebündelten 50,1 Prozent der Stimmrechte sichern – ein Modell, das Anlegern aus dem Palantir-Börsengang bekannt ist.1
Für Privatanleger, die einen Einstieg beim Anthropic-IPO erwägen, ist die Governance-Struktur entscheidend: Sie bestimmt, wie viel Einfluss externe Aktionäre auf strategische Entscheidungen des Claude-Entwicklers tatsächlich ausüben können.
Das Wichtigste
- Sieben Gründer erhalten gemeinsam 50,1 Prozent der Stimmrechte.
- Struktur gilt, solange mindestens drei Gründer Mindestanteil halten.
- Anthropic wurde zuletzt mit rund 965 Milliarden Dollar bewertet.
Marktreaktion und Einordnung
Anthropic befindet sich nach einer Finanzierungsrunde im Mai 2026 auf einer Post-Money-Bewertung von 965 Milliarden Dollar – und bereitet sich damit auf einen der potenziell größten Börsengänge der Geschichte vor.1 Zum Vergleich: Palantir Technologies, dessen Governance-Modell Anthropic nun nachahmt, kam 2020 ebenfalls mit einer Mehrstimmrechtsstruktur an die Börse und konnte Gründer-CEO Alex Karp so dauerhaften Einfluss sichern.
Der KI-Sektor gilt derzeit als Bewertungsführer im globalen Technologiemarkt, wobei Anthropic als eines der am höchsten bewerteten privaten Unternehmen weltweit gilt.
Analyse
Laut einem Bericht von The Information vom 24. September 2026 beantragen CEO Dario Amodei und seine sechs Mitgründer bei den bestehenden Aktionären die Genehmigung einer neuen Unternehmensstruktur.1 Die geplante Sonderaktienklasse würde den Gründern kollektive Stimmrechtsmehrheit bei den meisten Unternehmensentscheidungen verleihen – mit einer wesentlichen Ausnahme: die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats, der derzeit sieben Sitze umfasst, von denen einer vakant ist, bleibt außerhalb ihrer Kontrolle.1
Die Struktur ist an eine Bedingung geknüpft: Sie bleibt nur so lange gültig, wie mindestens drei der sieben Gründer eine Mindestanzahl an Unternehmensanteilen halten.1 Zusätzlich plant Anthropic, Mitarbeitern eine eigene Aktienklasse zuzuweisen, die bei bestimmten Unternehmensabstimmungen als Stimm-Zünglein an der Waage fungieren soll.1
Ausblick und Stimmen
Anthropic hat auf eine Anfrage von Reuters zunächst nicht reagiert.1 Das Unternehmen erwägt laut Reuters-Berichten, den IPO auf einen Zeitpunkt nach den US-amerikanischen Zwischenwahlen im November zu verschieben, wobei die Wahlen selbst voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Börsengang haben dürften.1
Für institutionelle und private Investoren stellt sich die zentrale Frage, ob eine solche Kontrollstruktur langfristig mit den Interessen externer Aktionäre vereinbar ist – insbesondere in einem Sektor, der regulatorisch zunehmend unter Beobachtung steht.
Fazit
Anthropic verfolgt mit der geplanten Dual-Class-Struktur eine in der Tech-Branche gängige, für Außenaktionäre jedoch einschränkende Strategie: Gründerkontrolle auf Kosten des Mitspracherechts neuer Anteilseigner.1 Wer beim potenziellen Mega-IPO investieren möchte, sollte diese Governance-Bedingungen sorgfältig abwägen.
Keine Anlageberatung. Nur zu Informationszwecken.
References
1Harshita Mary Varghese (24. September 2026). “Anthropic seeks 50.1% voting control for co-founders ahead of IPO, The Information reports”. Reuters. Abgerufen am 24. September 2026.
2(24. September 2026). “Anthropic seeks 50.1% voting control for co-founders ahead of IPO, The Information reports”. KFGO / Thomson Reuters. Abgerufen am 24. September 2026.